Wenn OSS nicht reicht: Die EU-Landkarte der EPR-Bevollmächtigten

July 29, 2026 · DoctorAMZ

Die OSS-Registrierung zentralisiert die Umsatzsteuer, entbindet Händler aber nicht von der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Wer grenzüberschreitend verkauft, benötigt in Ländern wie Österreich, Slowenien und Portugal zwingend einen lokalen Bevollmächtigten für Verpackungen oder Elektrogeräte. Bis zur EU-weiten Vereinheitlichung durch die PPWR im August 2026 gleicht die Compliance einem Flickenteppich. Die formale Pflicht entscheidet über den Marktzugang. Marktplätze sperren Angebote ohne gültige EPR-Nummer automatisiert.

Warum die OSS-Meldung das EPR-Problem nicht löst

OSS regelt ausschließlich die steuerliche Erfassung von B2C-Fernverkäufen. Die physische Einbringung von Verpackungen oder Elektrogeräten in einen Zielmarkt unterliegt nationalen Umweltgesetzen, die oft einen lokalen Repräsentanten fordern.

Griechenland verlangt für das EMPA-Register zwingend eine griechische Gesellschaft oder einen autorsierten Vertreter. Die bloße Teilnahme am OSS-Verfahren reicht hier nicht aus. Marktplätze wie Amazon, Kaufland oder OTTO prüfen die EPR-Nummer automatisiert. Fehlt sie, werden Angebote ausgeblendet. Ein gültiges LUCID-Konto in Deutschland lässt sich nicht auf andere Märkte übertragen. Jedes Land fordert eine eigene Registrierung, eigene Mengenmeldungen und oft einen eigenen Dienstleister vor Ort.

Händler verwechseln steuerliche Erleichterungen oft mit abfallrechtlicher Freistellung. Die Trennung ist absolut. Steuerrecht und Umweltrecht kommunizieren nicht miteinander. Wer über OSS nach Griechenland verkauft, operiert steuerlich sauber, bricht aber ohne EMPA-Registrierung lokales Umweltrecht. Das Risiko ist asymmetrisch. Eine fehlende EPR-Nummer führt nicht nur zu behördlichen Strafen, sondern zum sofortigen Verlust der Sichtbarkeit auf der Plattform. Der Algorithmus diskutiert nicht.

COMPLIANCE

OSS vs. EPR im Cross-Border E-Commerce

OSS (One Stop Shop)

Zentralisiert die Umsatzsteuer-Meldung für B2C-Fernverkäufe in der EU. Ersetzt lokale USt-Registrierungen.

EPR (Erweiterte Herstellerverantwortung)

Nationales Umweltrecht. Fordert oft einen lokalen Bevollmächtigten pro Land. Keine zentrale EU-Meldung möglich.

Plattform-Sperren

Marktplätze prüfen EPR-Nummern automatisiert. Fehlende Nummern führen zum sofortigen Delisting der Angebote.

PPWR 2025/40

Ab August 2026 wird der lokale Vertreter in allen EU-Staaten Pflicht, in denen der Händler keinen Sitz hat.

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Wo der lokale Vertreter heute schon Pflicht ist

Österreich, Slowenien, Portugal, Finnland und Griechenland erzwingen die Benennung eines lokalen Bevollmächtigten. Italien verlangt dies spezifisch für den Fernabsatz von Elektrogeräten ins Registro AEE.

In Österreich gilt die Pflicht seit dem 1. Januar 2023. Das Mandat erfordert eine notariell beglaubigte Vollmacht in deutscher oder englischer Sprache. Bei Verstößen drohen Strafen zwischen 450 und 8.400 EUR, wobei die Mindeststrafe für Gewerbetreibende bei 2.100 EUR liegt. Slowenien verlangt den Vertreter seit dem 24. April 2021 ausnahmslos für alle ausländischen Inverkehrbringer. Es gibt keine De-minimis-Grenze. Die Strafe reicht bis 4.000 EUR. Portugal schließt seit Januar 2025 auch Industrieverpackungen wie Sammelkartons und Paletten in die Lizenzierungspflicht ein. Finnland fordert den Vertreter zwingend für ausländische Produzenten, die verpackte Waren direkt an finnische Konsumenten verkaufen. Die Abwicklung erfolgt über RINKI.

Die operative Hürde liegt in der Beschaffung des Vertreters. Notarielle Beglaubigungen für Österreich kosten Zeit. Apostillen verzögern den Prozess. In Portugal greift die Pflicht zur Online-Information, falls eine physische Kennzeichnung unmöglich ist. Das zwingt Händler, Entsorgungshinweise direkt auf der Produktdetailseite zu platzieren. Sloweniens Null-Toleranz-Grenze bedeutet: Ein einziges Paket löst die volle Compliance-Kette aus. Wer hier unvorbereitet testet, zahlt Lehrgeld. Die oft zitierte Strafe von 80.000 EUR für Österreich entbehrt übrigens jeder Grundlage im § 79 AWG 2002. Wir arbeiten mit den realen Korridoren.

Sonderwege: Direkte Registrierung und persönliche Haftung

Nicht jedes Land lagert die Pflicht auf Vertreter aus. Deutschland und Dänemark verlangen die direkte Interaktion des Herstellers mit den nationalen Registern, Schweden erlaubt die Meldung über die ausländische USt-IdNr.

Die LUCID-Registrierung in Deutschland ist kostenlos und muss vor dem ersten Inverkehrbringen zwingend persönlich durch den Hersteller erfolgen. Eine Delegation an einen Bevollmächtigten ist unzulässig. Dänemark hat sein neues EPR-Regime am 1. Oktober 2025 gestartet. Die Registrierung im Dansk Producentansvar muss spätestens 14 Tage vor der Bereitstellung der Verpackung auf dem dänischen Markt abgeschlossen sein. Schweden und Kroatien fordern aktuell keinen lokalen Vertreter. In Schweden erfolgt die Registrierung direkt beim Naturvårdsverket unter Angabe der Umsatzsteuernummer.

Das schwedische Fenster schließt sich bald. Wer den skandinavischen Markt über Plattformen wie europäische Marktplätze bedient, muss die Fristen überwachen. In Deutschland reicht LUCID allein nicht. Es bedarf eines separaten Vertrags mit einem dualen System und einer doppelten Mengenmeldung. Die persönliche Registrierungspflicht in Deutschland hebelt das Geschäftsmodell vieler Agenturen aus, die “All-in-One” Compliance versprechen. Der Geschäftsführer muss den Klick im Register selbst setzen.

Die tickende Uhr: Was die PPWR 2025/40 ändert

Am 12. August 2026 endet der nationale Flickenteppich. Die EU-Verpackungsverordnung PPWR (UE) 2025/40 erzwingt ab diesem Stichtag die Benennung eines lokalen bevollmächtigten Vertreters in allen Mitgliedstaaten, in denen der Hersteller nicht ansässig ist.

Das betrifft unmittelbar Länder wie Schweden und Kroatien, die diese Vorgabe bisher nicht im nationalen Recht verankert haben. Spätestens im August 2026 müssen Händler für jeden aktiven Markt ohne eigene Niederlassung einen Dienstleister anbinden. Die PPWR harmonisiert die Anforderung auf dem höchsten bürokratischen Niveau. Der direkte Durchgriff über die ausländische Umsatzsteuernummer, wie ihn Schweden heute noch praktiziert, wird illegal.

Die Vorlaufzeit für die Anbindung in über 20 EU-Staaten wird massiv unterschätzt. Dienstleister werden im Vorfeld des Stichtags Kapazitätsengpässe haben. Wer pan-europäisches Fulfillment nutzt, lagert Ware in mehreren Ländern und löst damit oft in jedem Lagerland die Inverkehrbringer-Eigenschaft aus. Die Konten, die wir betreuen, auditieren wir bereits heute auf das Setup für 2026. Eine reaktive Anpassung im Juli 2026 wird scheitern, weil die behördlichen Prüfprozesse für neue Vertreter kollabieren werden.

DEADLINE 2026

PPWR 2025/40 Vorbereitung

Stichtag 12. August 2026

Lokaler Bevollmächtigter wird in allen EU-Ländern Pflicht, in denen keine eigene Niederlassung besteht.

Schweden & Kroatien

Bisherige Ausnahmen enden. Direkte Registrierung über USt-IdNr. ist dann nicht mehr zulässig.

Fulfillment-Audit

Prüfung aller Lagerländer. Pan-EU Fulfillment löst in jedem Lagerland die Inverkehrbringer-Eigenschaft aus.

Dienstleister-Onboarding

Frühzeitige Verträge sichern. Kapazitätsengpässe bei lokalen Vertretern im Vorfeld des Stichtags sind absehbar.

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Italien und Griechenland: Hohe Strafen, strenge Register

Südeuropa kombiniert empfindliche Sanktionen mit komplexen Melderegistern. Italien fokussiert sich auf physische Kennzeichnung und Elektrogeräte, Griechenland droht mit Marktausschluss.

Das italienische Legislativdekret 116/2020 schreibt seit dem 1. Januar 2023 für jede Verpackung (primär, sekundär, tertiär) ein physisches Umweltetikett mit dem alphanumerischen Code nach Entscheidung 97/129/EG vor. Fehler kosten 5.200 bis 40.000 EUR. Griechenland verhängt über die EOAN Strafen bis zu 100.000 EUR bei fehlender Registrierung im EMPA. Skroutz, der größte Einzelhändler Griechenlands mit 1.815 Mio. USD Umsatz (2025), verlangt strikte Compliance, nimmt aber ausländische Verkäufer ohne griechische Spedition auf, sofern OSS genutzt wird und die EPR-Pflichten erfüllt sind.

Die italienische Kennzeichnungspflicht trifft auch Importeure von befüllten Verpackungen. Wer passive Geräte wie konfektionierte Kabel vertreibt, fällt in Deutschland seit Mai 2019 unter das ElektroG. Italien verlangt für ähnliche Elektronik-Sortimente zwingend das schriftliche Mandat für das Registro AEE. Griechenlands Strafrahmen ist existenzbedrohend. Wer das EMPA-Register ignoriert, riskiert nicht nur 100.000 EUR Strafe, sondern wird von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen. Skroutz wächst rasant (Partner notieren +22% GMV). Der Marktzugang lohnt sich, erfordert aber juristische Präzision.

Operative Stolpersteine: Nachnahme und Logistik-Limits

Neben der Compliance diktieren lokale Logistik- und Zahlungsgewohnheiten den Markterfolg. Die Nachnahme (Cash on Delivery) bleibt in bestimmten Regionen ein Margenkiller, während Paketstationen die Sortimentsbreite limitieren.

In Slowenien zahlen rund 40 % der Konsumenten bei Lieferung. Fällt die Annahme aus, trägt der Händler die Retourenkosten. Italien hat sich gewandelt: Nur noch etwa 11 % der Online-Transaktionen werden bei Lieferung bezahlt, Bargeld an den Kurier macht lediglich 1,2 % aus. In Finnland konkurrieren Posti und Matkahuolto. Posti limitiert Automatenpakete auf 40x60x60 cm. Matkahuolto erlaubt 70,0×40,2×57,6 cm und 30 kg.

Wer in Finnland nur Posti anbindet, beschneidet sein Sortiment künstlich um 30 cm und 5 kg. Die Nachnahme in Slowenien erzwingt eine straffe Retourenlogistik. Zahlungsmethoden wie das in Griechenland seit Dezember 2025 gesetzlich vorgeschriebene IRIS oder MB WAY in Portugal (ca. 45 % der Transaktionen) sind für Marktplatz-Händler technischer Hintergrund, da Skroutz oder Worten das Inkasso übernehmen. Bei der Nachnahme jedoch schlägt das Risiko direkt auf den Verkäufer durch. Wer auf Plattformen wie CDON oder Fyndiq in Schweden verkauft, begegnet degressiven Gebührenmodellen. Fyndiq senkt den Prozentsatz bei teuren Produkten. Das disqualifiziert billiges Volumen. Konkrete Raten veröffentlichen weder Worten noch CDON oder Fyndiq offengelegt. Die Verhandlung führt der Key Account Manager.

Übersicht: EPR-Pflichten im Vergleich

Land Status Bevollmächtigter (Verpackung) Register / System Sanktionen / Besonderheiten
Österreich Pflicht seit 1. Jan 2023 WKO / diverse Systeme 450 – 8.400 EUR (Min. 2.100 EUR für Gewerbe). Notarielle Vollmacht zwingend.
Slowenien Pflicht seit 24. Apr 2021 ARSO Bis 4.000 EUR. Keine Mengenschwelle.
Portugal Pflicht seit 2022 SILiAmb Ab Jan 2025 auch Industrieverpackungen lizenzpflichtig.
Griechenland Pflicht (griechische Gesellschaft oder Vertreter) EMPA / EOAN Bis 100.000 EUR. Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.
Italien Pflicht für Elektro (Registro AEE) Registro AEE / CONAI 5.200 – 40.000 EUR für fehlendes Umweltetikett (Dekret 116/2020).
Deutschland Nicht delegierbar (persönliche Registrierung) LUCID Doppelte Meldung erforderlich (LUCID + Systembetreiber).
Dänemark Kein Vertreter, aber straffe Frist Dansk Producentansvar Registrierung max. 14 Tage vor Markteintritt (Regime seit 1. Okt 2025).
Schweden Aktuell nicht gefordert Naturvårdsverket Direktregistrierung über USt-IdNr. Endet am 12. Aug 2026.

FAQ: Häufige Fragen zur EPR-Compliance

Reicht die OSS-Registrierung für den Verkauf in der EU?

Nein. OSS regelt ausschließlich die Umsatzsteuer für B2C-Fernverkäufe. Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen oder Elektrogeräte ist nationales Umweltrecht. Länder wie Österreich oder Portugal fordern unabhängig von OSS einen lokalen Bevollmächtigten.

Wie hoch sind die Strafen in Österreich wirklich?

Nach § 79 AWG 2002 liegt der Strafrahmen für fehlende Registrierungen zwischen 450 EUR und 8.400 EUR. Für Gewerbetreibende gilt eine Mindeststrafe von 2.100 EUR. Kursierende Zahlen von 80.000 EUR haben in diesem spezifischen Paragraphen keine rechtliche Grundlage.

Kann ich LUCID an eine Agentur delegieren?

Nein. Die Registrierung im deutschen LUCID-Register ist kostenlos, muss aber zwingend persönlich durch den Hersteller vor dem ersten Inverkehrbringen vorgenommen werden. Die Beauftragung eines Bevollmächtigten für diesen Schritt ist gesetzlich ausgeschlossen.

Was ändert die PPWR 2025/40?

Die EU-Verpackungsverordnung zwingt ab dem 12. August 2026 alle Hersteller ohne Niederlassung im jeweiligen Mitgliedsstaat, einen lokalen autorsierten Vertreter zu benennen. Dies schließt bisherige Ausnahmen wie Schweden oder Kroatien, die aktuell noch direkte Registrierungen erlauben, endgültig.

Bereit für den rechtssicheren Markteintritt?

Die formale Compliance ist die erste Hürde, die Logistik die zweite. Wir analysieren Ihr Setup für europäische Marktplätze. Ein Quick Scan deckt auf, welche Register blockieren und wo Nachnahme-Quoten die Marge fressen. Das Pricing für unsere Begleitung ist individuell und skaliert mit Ihrem Setup. Sprechen Sie mit uns über Ihren nächsten Markt.